PARI SINUS2 Inhalationsgerät 1 St
Abbildung ähnlich
- Anbieter:
- Pari GmbH
- Einheit:
- 1 St
- PZN:
- 13987887
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- Produkteigenschaften:
PARI SINUS2
Pulsierendes Aerosol zur Behandlung von Nasennebenhöhlenentzündung.
Wichtiger Hinweis:
Lesen Sie diese Gebrauchsanweisung vor der Anwendung sorgfältig durch. Befolgen Sie alle Anweisungen und Sicherheitshinweise! Bewahren Sie die Gebrauchsanweisung sorgfältig auf.
Produktbeschreibung:
PARI SINUS2 ist der Nachfolger des PARI SINUS. Der Funktionsumfang ist der gleiche, neu ist das moderne Design und die reduzierte Lautstärke - 20% leiser als das Vorgängermodell.
Der PARI SINUS2 bietet eine einzigartige Form der Verneblertherapie zur Behandlung akuter und chronischer Entzündungen der Nasennebenhöhlen. Der PARI SINUS2 lässt das Aerosol pulsieren, so dass es bis in Ihre Nasennebenhöhlen vordringen kann. Genau da, wo es benötigt wird.- Festsitzender Schleim und Sekret wird gelockert.
- Der PARI SINUS2 vernebelt neben Salzlösungen auch für die Inhalation zugelassene Medikamente, z.B. Antibiotika oder Steroide.
- Geeignet für alle Personen ab 6 Jahren.
- Mit dem entsprechenden PARI Vernebler können Sie auch die Lunge behandeln.
Was ist der PARI SINUS2 und wie wendet man ihn richtig an?
Auch der PARI SINUS2 macht aus der Salzlösung oder aus den Ihnen verschriebenen Medikamenten ein Aerosol. Aber nur der PARI SINUS2 generiert ein pulsierendes Aerosol. Dank der Pulsation kann es in Ihre Nasennebenhöhlen gelangen. In diesem Video sehen Sie, wie Sie den PARI SINUS2 richtig anwenden.
Ausstattung:- PARI LC SPRINT SINUS Vernebler mit Nasenansatzstück.
- Düsenaufsatz (orange).
- Nasenstöpsel.
- PARI SINUS Schlauchsystem.
Alle Ersatzteile sind in Deutschland im Fachhandel und in der Apotheke erhältlich. In allen anderen Ländern können die PARI Artikel über unseren jeweiligen PARI Vertreter direkt vor Ort bezogen werden.
Meldung von schwerwiegenden Vorkommnissen:
Schwerwiegende Vorkommnisse, die in Verbindung mit diesem PARI Produkt auftreten, müssen unverzüglich dem Hersteller bzw. Händler und der zuständigen Behörde gemeldet werden. Vorkommnisse sind schwerwiegend, wenn sie direkt oder indirekt zum Tod oder einer unvorhergesehenen schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustands einer Person geführt haben oder führen könnten.
Zuständige Behörde für die Meldung schwerwiegender Vorkommnisse:
DE - Deutschland Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM)
Kurt Georg Kiesinger Allee 3
D - 53175 Bonn
medizinprodukte@bfarm.de
AT - Österreich Bundesministerium für Gesundheit
Traisengasse 5
A - 1200 Vienna
medizinprodukte@basg.gv.a
Diese Gebrauchsinformation wurde zuletzt überarbeitet im Dezember 2019.
Quelle: www.pari.com
Stand: 03/2024